Gesetzlich versicherte Patienten

Warum wir eine Überweisung benötigen — und was das für Ihren Termin bedeutet.

Krankenkassenvorgaben beim Besuch in der Praxis

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen entsprechende Krankenkassenvorgaben beim Besuch in der Praxis erfüllen: Bitte lassen Sie Ihre Versicherungskarte einlesen und legen Sie zum Termin einen Überweisungsschein vor. Dieser kann auch von Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt auf elektronischem Wege zu uns geschickt werden.

Trotz der Einführung der Chipkarte und der elektronischen Patientenakte ist es weiterhin für Sie wichtig, einen Überweisungsschein von Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt in unserer Praxis vorzulegen.

Warum die Termine knapp sind

Alle gesetzlichen Patienten benötigen eine Überweisung des Hausarztes. Nur auf die Überweisung des Hausarztes dürfen wir Sie im Rahmen des Vertrags mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein behandeln (ausgenommen Notfälle). Der Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung beansprucht minimal 25 Stunden Arbeit pro Woche für niedergelassene Ärzte. Unsere Arbeitszeiten sind deutlich länger.

Aufgrund der geringen Anzahl der Pneumologen und der noch geringeren Zahl der Schlafmediziner sind die Termine knapp. Bei Fragen bezüglich der Knappheit der Termine wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein.

In dringenden Fällen kann Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt Sie bei uns als „Hausarzt-Vermittlungsfall" vorstellen. Die Mitarbeiter der Hausarztpraxis müssen sich dann mit uns in Verbindung setzen. Dies ist die Voraussetzung für den Hausarzt-Vermittlungsfall.

Wenn Sie eine Überweisung mit Dringlichkeits-Code erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 116 117. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein wird Ihnen einen Termin innerhalb von 4 Wochen bei Pneumologen vermitteln.

Diese Seite als App hinzufügen